Anlegerschutz: Bund plant neue Regeln – Mindesthaltedauer für offene Fonds
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat ein Anlegerschutzgesetz angekündigt, das eine umfassende Regulierung des Vertriebs von geschlossenen und offenen Fonds vorsieht. Demnach sollen für geschlossene Fonds künftig die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten. Konkret bedeutet dies die Pflicht zur anlegergerechten Beratung, das Führen eines Beratungsprotokolls und die Offenlegung von Provisionen. Für offene Fonds soll sowohl für private als auch für institutionelle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden können. Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist vorzuhalten. Für Fonds, die keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung haben, soll das Verfahren zur geordneten Abwicklung detaillierter geregelt werden. Ein Entwurf des Anlegerschutzgesetzes soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
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