Einzelhandel: Discounter dürfen nicht überall bauen
Discounter können ihre Expansionspläne nicht überall verwirklichen. Für zwei beabsichtigte Neubauten in Leipzig und Köln hat das Bundesverwaltungsgericht Grenzen gesetzt. Das oberste Gericht entschied, dass auch sogenannte Nahversorgungsbereiche, also alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft, zentrale Versorgungsbereiche sein können, die vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandel außerhalb dieses Bereichs zu schützen sind. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen der Lebensmitteldiscounter Plus und Aldi, die in Köln und München Märkte eröffnen wollten. Beide Städte hatten die Genehmigungen wegen der zu erwartenden „schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche“ nicht erteilt.
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