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Politik: Bundestag beschließt Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Demnach wird die Freigrenze für die sogenannte Zinsschranke künftig dauerhaft auf 3 Mio. Euro angehoben. Niedrigere Steuerschranken sollen die Erbschaftsteuerbelastung bei Betriebsfortführung erleichtern. Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, gewerblichen Fremdenzimmern und auf Campingplätzen wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 % gesenkt. Bei Miet- und Pachtzinsen wird der Hinzurechnungssatz für unbewegliche Wirtschaftsgüter von 65 auf 50 % reduziert. Sofern der Bundsrat in seiner Sitzung am 18. Dezember dem Gesetz zustimmt, kann es wie geplant zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

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