Koalitionsvertrag: Mehrere Änderungen für Immobilienwirtschaft
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien enthält mehrere Neuerungen für die Immobilienwirtschaft. So einigten sich Union und FDP darauf, dass Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung künftig vom Mieter geduldet werden müssen und nicht zur Mietminderung berechtigen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter werden vereinheitlicht. Zur Verhinderung von Mietnomadentum will die Regierung das Melderecht ändern und die Zustimmung der Vermieter bei der Anmeldung von Mietern wieder einführen. Bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) ist die dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro vorgesehen. Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen soll der Satz bei den Immobilienmieten von 65 % auf 50 % reduziert werden. Bei der Erbschaftsteuer sieht der Vertrag die Verkürzung der Zeiträume vor, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen sollen abgesenkt werden. Das Vergaberecht soll bis Ende 2010 reformiert, das Bauforderungssicherungsgesetz alsbald überprüft werden.
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