Nordrhein-Westfalen: Verfassungsgericht kappt FOC-Beschränkung
Factory-Outlet-Center (FOC) mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche dürfen auch in nordrhein-westfälischen Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden. Ein entsprechender Passus im NRW-Landesentwicklungsprogramm sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, urteilte jetzt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Regelung verletze das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sei deshalb nichtig. Das Gericht gab damit einem entsprechenden Antrag der Stadt Ochtrup (Kreis Steinfurt) im Verfassungsbeschwerdeverfahren statt. In der 20.000-Einwohner-Stadt Ochtrup gibt es Pläne, das bestehende Outlet-Center mit bekannten Textilherstellern von derzeit 3.500 m² auf bis zu 11.500 m² zu erweitern.
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