HRE: Bundesrat stimmt Enteignungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 3. April auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum so genannten Bankenrettungsgesetz verzichtet. Das Gesetz kann damit unverzögert in Kraft treten. Es erweitert die Palette der Interventionsmöglichkeiten des Staates. Als Ultima Ratio ist auch die Enteignung einer Bank möglich. Sie muss jedoch bis zum 30. Juni 2009 eingeleitet sein. Außerdem darf die Enteignung nur solange andauern, bis sich das Finanzinstitut nachhaltig stabilisiert hat. Mit dieser Vorgabe hatte der Bundestag das Gesetz um eine Forderung ergänzt, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf geltend gemacht hatte. Damit ist der Weg zur Verstaatlichung der angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE) frei. Dies will HRE-Großaktionär Christopher Flowers möglicherweise nicht ohne Gegenwehr akzeptieren. „Zu den rechtlichen Schritten, die Flowers jetzt ins Auge fasst, zählt die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, aber auch ein Vorgehen gegen das Enteignungsgesetz selbst“, zitiert die Zeitung „Euro am Sonntag“ einen ungenannten Flowers-Vertrauten.
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