Erbschaftsteuer: Union und SPD einigen sich auf Kompromiss
Nach jahrelangem Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer haben Union und SPD gestern in Berlin eine Einigung erzielt. Die CSU konnte sich mit einigen ihrer Forderungen durchsetzen: So sieht der Kompromiss vor, dass hinterbliebene Ehepartner und Kinder selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei übernehmen können. Für erbende Kinder besteht für die Steuerfreiheit allerdings eine Höchstgrenze von 200 m² Wohnfläche. Unternehmenserben wird die Steuer erlassen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Bedingung ist aber, dass die Lohnsumme dann nicht 1000 % des Ausgangswertes unterschreitet. Wird ein Unternehmen vom Erben nur sieben Jahre lang gehalten, müssen 15 % des Betriebsvermögens versteuert werden. In diesem Fall muss die Lohnsumme über sieben Jahre 650 % betragen. Die Reform soll am 1. Januar in Kraft treten, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Insgesamt wird mit einem Aufkommen von rd. 4 Mrd. Euro im Jahr gerechnet.
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