Offenlegungsverordnung: Fonds müssen ab heute grüne Farbe bekennen
Heute tritt die Offenlegungsverordnung in Kraft, mit der die Europäische Union Finanzmarktakteure zu mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit verpflichtet. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen von nun an auf ihrer Homepage, in den wesentlichen Anlagebedingungen, dem Verkaufsprospekt sowie den Berichten Angaben zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit ihrer Produkte machen. Allerdings werden sie diese Informationen zum Jahresanfang 2022 wahrscheinlich noch einmal überarbeiten: Wie genau über ESG berichtet werden muss, habe die EU nämlich nicht rechtzeitig in "Level 2"-Ausführungen festgelegt, bemängelt u.a. die Service-KVG Intreal. Laut JLL-Vertriebschef Gunnar Gombert unterschätzen viele Entwickler die Auswirkungen der Verordnung. "ESG ist weit umfassender als Green Building", sagt er. Sowohl Investoren als auch Mieter könnten künftig die Dokumentation von Nachhaltigkeitsaspekten verlangen, bevor sie eine Ankaufsentscheidung treffen oder einen Mietvertrag unterschreiben. Den Merkmalen eines Fonds mit ökologischen Aspekten genügen nach Angaben ihrer Initiatoren u.a. der Commerz-Real-Fonds "Hausinvest" sowie der Publikumsfonds "KCD-Catella Nachhaltigkeit Immobilien Deutschland".
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