Bundesverfassungsgericht kippt den Mietendeckel
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag veröffentlicht und damit der abstrakten Normenkontrolle von Bundestagsabgeordneten der Union und FDP stattgegeben. Mit dem bereits am 25. März gefassten Beschluss hat der Zweite Senat das Berliner Gesetz zu Mietenbegrenzung im Wohnungswesen für „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Das heißt, der Bund ist zuständig, nicht die Länder.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.