Den CO2-Preis sollen zur Hälfte die Vermieter übernehmen

Der seit Januar geltende CO2-Preis auf Öl und Gas soll künftig zu gleichen Teilen von Mietern und Vermietern getragen werden. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch überraschend im Rahmen eines neuen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Damit will die Regierung das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, wonach das 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz verfassungswidrig ist. Damals wurde die CO2-Bepreisung eingeführt, die angekündigte Regelung zur Verteilung der zusätzlichen Kosten blieb bislang aus. Sie folgt jetzt in dem als "Klimapakt Deutschland" betitelten Zusatzbeschluss zum neuen Gesetz. Damit setzte sich die SPD mit ihrer Forderung durch, die Mehrkosten mindestens paritätisch aufzuteilen. Die Union hatte stets betont, Vermieter hätten keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter. Haus & Grund will die Regelung verfassungsrechtlich prüfen lassen. Der Gebäudesektor muss zudem seine CO2-Emissionen stärker senken als bisher vorgesehen. Dafür soll es eine Sanierungsoffensive geben, vor allem für den Sozialwohnungsbau. Neubaustandards werden angehoben, reine Öl- und Gasheizungen nicht mehr gefördert.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.