Berliner Bezirk übt erstmals Vorkaufsrecht bei Share-Deal aus
Der Berliner Bezirk Neukölln übt erstmals das Vorkaufsrecht in einem Share-Deal-Fall aus. Konkret geht es um die beiden Grundstücke Weserstraße 164/Ecke Wildenbruchstraße 85, 86 sowie Boddinstraße 8 mit insgesamt 53 Wohnungen, die in den Bestand der landeseigenen Howoge übergehen sollen. Von dem Share-Deal habe man durch einen Hinweis erfahren und den ursprünglichen Käufer aufgefordert, die Vertragsunterlagen herauszugeben, "um die Anwendbarkeit des Vorkaufsrechts prüfen zu können", heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamtes. Der Käufer bemühte die Justiz; das OVG Berlin-Brandenburg hatte eine Prüfung aber als rechtmäßig angesehen. Diese habe die Einschätzung des Bezirksamtes erhärtet, dass der Share Deal als sogenannter kaufähnlicher Vorgang zu betrachten sei, so der Bezirk weiter. Von einer angebotenen Abwendungsvereinbarung habe der ursprüngliche Käufer keinen Gebrauch gemacht. Der Bescheid sei noch nicht rechtskräftig; Widerspruch gegen diese Entscheidung sei möglich. Beim eigentlichen Käufer handelt es sich laut übereinstimmenden Zeitungsberichten um Akelius.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.