Mietpreisbremse: Bundesrat soll Kurzzeitverträge ins Visier nehmen
Hamburg hat eine Bundesratsinitiative gegen Ausnahmen für Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen bei der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Kurzzeitvermietungen sollen zwar weiterhin von der Preisbremse ausgenommen bleiben, allerdings nicht für Vermietungen ab sechs Monaten und nicht für Ketten befristeter Mietverträge zwischen denselben Vertragsparteien. Bei möbliertem Wohnraum, für den die Mietpreisbremse generell gilt, soll der Möblierungszuschlag gesondert zur Nettokaltmiete ausgewiesen werden müssen. Die Höhe des Zuschlags soll zudem auf monatlich höchstens 1 % des Zeitwerts der Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses begrenzt werden. Einen Gesetzesantrag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 549 und 556d) hat der Hamburger Senat am Dienstag beschlossen. "Seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse gibt es immer mehr Angebote mit kurzen Vertragslaufzeiten und Möblierung", erläutert Stadtentwicklungssenatorin Stapelfeldt (SPD). Auf angespannten Wohnungsmärkten, nicht nur in Hamburg, würden Mieter so in die kurzzeitige, teure Anmietung möblierten Wohnraums gedrängt.
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