Bundesverwaltungsgericht: Berliner Vorkaufsrechtspraxis teilweise gekippt
Das Bundesverwaltungsgericht hat das gemeindliche Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen für ungültig erklärt. Geklagt hatte eine Immobiliengesellschaft, die ein Mehrfamilienhaus mit 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben hatte. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung befindet, übte das Bezirksamt das Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aus, weil es spätere Umwandlungen in Eigentumswohnungen sowie die Verdrängung der Mieter befürchtete. Das Vorkaufsrecht dürfe aber "nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde", begründen die Richter ihr Urteil. Wenn das Grundstück also entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und diese Bebauung keine Missstände oder Mängel aufweist, darf das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.
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