Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden kommt im Juni
Das sächsische Kabinett hat gestern die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Leipzig und Dresden beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt noch im Juni in Kraft und beinhaltet, dass künftig die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Einführung der Mietpreisbremse war im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden; ebenso wie eine Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze. Diese Verordnung hatte das Kabinett bereits im Juni 2020 bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Demnach dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 % angehoben werden. Die Einführung der Mietpreisbremse kritisiert der BFW Landesverband Mitteldeutschland: Der Beschluss sei ein "Stoppschild für Investoren". Sachsen ist das 14. Bundesland, das für einige seiner Städte eine Mietpreisbremse einführt. Einzig das Saarland und Sachsen-Anhalt haben noch keine.
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