Regierung sagt ja zum Energiebedarfsausweis

Bei der Aufteilung der CO2-Kosten will die Regierung Wünsche der Bundesländer erfüllen. So soll u.a. die Einführung von Energiebedarfsausweisen geprüft werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel auch des Gebäudeenergiegesetzes sei schließlich der Umstieg auf ein Modell, das an Energieeffizienzklassen und an den Energieausweis als Nachweis der energetischen Qualität des vermieteten Gebäudes anknüpft, schreibt die Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom Juli. Außerdem sollen mehr Mieter ihre Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen können, die Frist wird auf Vorschlag der Länder von sechs auf zwölf Monate verlängert. Für Wohngebäude ist ab 2023 eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern nach einem Stufenmodell vorgesehen, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes; die prozentuale Beteiligung wird an den jährlichen CO2-Ausstoß pro m² Wohnfläche des Gebäudes geknüpft. Bisher fallen nach Regierungsangaben für Wohngebäude 1 Mrd. Euro an CO2-Kosten an, die vollständig von den Mietern getragen werden.

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