Eigentümerdaten aus Grundbüchern sollen ins Transparenzregister
Die deutschen Grundbuchämter sollen bis Juli kommenden Jahres Immobiliendaten wie Gemarkung, Flurstück und Eigentümername an das Transparenzregister melden. Dies sieht ein gestern vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf des "Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes" (SDG II) vor. Das Register wurde 2017 eingeführt, damit der Staat besser gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen kann. Mit der jetzt beschlossenen Maßnahme soll die Zeit, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertiggestellt sein wird, überbrückt werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf. Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet.
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