Berlin: Enteignungs-Kommission über Entschädigungshöhe uneins
Ob in Berlin größere Wohnungsbestandshalter enteignet werden und in welcher Höhe sie entschädigt würden, bleibt ungewiss. Die vom Berliner Senat für diese Fragen eingesetzte Expertenkommission hat gestern ihren Zwischenbericht vorgelegt. Demnach sind manche Kommissionsmitglieder der Auffassung, dass für die Entschädigungshöhe der "Verkehrswert grundsätzlich nicht den Ausgangspunkt bilden könne". Andererseits werde vertreten, dass der Verkehrswert durchaus den Ausgangspunkt, wenn auch nicht notwendig den Endpunkt der Überlegungen bilden müsse. Welcher Maßstab gewählt werden soll, sei "nach dem derzeitigen Diskussionsstand in der Kommission noch recht offen". Eine lediglich symbolische Entschädigung wäre nicht hinreichend, umgekehrt dürfte die Entschädigungshöhe "die Verwirklichung der Gemeinwirtschaft nicht verunmöglichen". Ende April nächsten Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.
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