GEG: Heizungstausch soll Mieter maximal 0,50 Euro/m² kosten

Gebäudeeigentümer, die in den Austausch bestehender Heizungen investieren, können die Modernisierungskosten maximal in Höhe von 0,50 Euro/m² auf ihre Mieter umlegen. Darauf haben sich die Ampel-Fraktionsspitzen am Dienstag bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Medienberichte, wonach eine zweite Modernisierungsumlage in Höhe von 10 % der Investitionskosten die herkömmliche Umlage (8 %) ergänzen soll, sofern der Vermieter Fördermittel in Anspruch nimmt, wurden TD aus Fraktionskreisen zunächst nicht bestätigt. Neben der Grundförderung von 30 % der Kosten für eine klimafreundliche Heizung sind zwei weitere Förderstränge vorgesehen. Wer früher als gesetzlich vorgeschrieben umsteigt, erhält bis zu 20 % "Geschwindigkeitsbonus"; bei einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro gibt es zusätzlich 30 %. Die Boni sind kombinierbar, aber bei insgesamt 70 % gedeckelt. Wirtschafts- und Bauministerium werden nun den Gesetzestext anpassen, der Bundestag soll das GEG am 6. Juli verabschieden. Für kommenden Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung im Klimaausschuss angesetzt, bei der Experten noch einmal Gelegenheit haben werden, sich zu äußern.

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