Karlsruhe stoppt Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag gestoppt. Die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfe nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche abgehalten werden, so die Karlsruher Richter. Sie gaben damit einem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann statt. Er hatte moniert, dass nicht wenigstens 14 Tage Zeit gewesen seien, den Gesetzestext zu prüfen. Tatsächlich hatte das Wirtschaftsministerium erst am 30. Juni Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf vom April schriftlich vorgelegt. Die Nachteile seien gravierender, wenn das Gesetz verabschiedet, im Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die Rechte der Abgeordneten "irreversibel und substantiell" verletzt worden seien, so Karlsruhe. Die Ampel-Koalition wollte die GEG-Novelle vor der Sommerpause verabschieden. Der Beschluss verzögere die Umsetzung lediglich, betont das Gericht. Das Gesetz könne "ohne Weiteres" 2024 in Kraft treten, der Bundestag müsse eben im Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen; auch den Bundesrat könne die Regierung einberufen lassen. Wie es nun weitergeht, ist am Morgen völlig offen.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.