Münchner Stadtrat lehnt Bürgerbegehren gegen Hochhäuser ab
Der Münchner Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, dass es kein Bürgerbegehren über den Bau von Hochhäusern auf dem Paketpost-Areal geben soll. Mit dieser Abstimmung am 30. April folgen die Stadtverordneten der Ansicht ihrer Juristen, dass ein solches Begehren unzulässig sei. Die Initiative Hochhausstop hat zwar genug Unterschriften dafür gesammelt, allerdings sei die Forderung, keine Hochhäuser zu bauen, ein zu starker Eingriff in die Planungshoheit der Kommune. Diese hatte im Februar den Bebauungsplanbeschluss gebilligt. Die Büschl-Gruppe beabsichtigt, auf dem rd. 3,7 ha großen Areal ein Quartier mit 1.200 Wohnungen sowie Gewerbe- und Veranstaltungsflächen zu realisieren. Zwei 155 m hohe Hochhäuser sorgen seit Jahren für Diskussionen. Ob ein Bürgerbegehren tatsächlich nicht zulässig ist, werden wohl die Gerichte klären müssen. Die Initiative Hochhausstop hatte angekündigt, im Fall einer Ablehnung durch den Stadtrat vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
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