Bauturbo: Keine Mindestzahl von Wohnungen im Neubau

Das Bundeskabinett wird am Mittwoch die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschließen. Die definitive Zusage kam am Dienstagnachmittag, nachdem CDU/CSU und SPD letzte Streitpunkte aus dem Weg geräumt hatten. Kernstück ist die Einführung von Paragraf 246e BauGB ("Bauturbo"), der es Kommunen ermöglicht, von Bebauungsplänen abzuweichen, um Genehmigungsverfahren zu straffen und so schneller Wohnraum neu bauen, nachverdichten oder aufstocken zu können. Nach TD-Informationen wird es dabei keine Vorgabe zur Mindestanzahl von Wohneinheiten geben. Der von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kürzlich vorgelegte Entwurf hatte für Neubauten noch vorgesehen, dass mindestens sechs Wohnungen entstehen müssen. Die von der SPD gewünschte Begrenzung auf angespannte Wohnungsmärkte war schon zuvor vom Tisch. "Über den Bauturbo können auch Einfamilienhäuser genehmigt werden", betont der baupolitische Sprecher der Union Jan-Marco Luczak. Die Hoffnung und Erwartung sei, dass die Kommunen von dieser Regelung jetzt auch Gebrauch machen. Kritiker wie der NABU sehen Umwelt- und Beteiligungsrechte geschwächt, wenn dies zum Standardinstrument werde.

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