FAP erhält Genehmigung als Zahlungsdienstleister
Die FAP Group hat von der Bafin die Genehmigung als Zahlungsdienstleister erhalten. Die hierfür gegründete FAP Debt Services GmbH darf damit Zahlungen zugunsten Dritter annehmen und an den eigentlichen Zahlungsempfänger weiterleiten sowie Zinstransferleistungen für Kreditgebergruppen zentral abwickeln und verwalten. Investoren und Finanzierern will FAP dadurch effizient strukturierte syndizierte oder clubbasierte Kreditlösungen anbieten.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.