Kabinett beschließt Mietrechtsreform – Einigung bei Heizungsgesetz
Das Bundeskabinett hat gestern den von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur „Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ beschlossen. Im Gegensatz zum Referentenentwurf vom Februar gibt es einige für Vermieter eher vorteilhafte Änderungen. Lesen Sie unseren Überblick in TD Premium. Außerdem haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD laut Medienberichten auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Die bisherige Regelung, wonach Eigentümer neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betreiben müssen, fällt – wenn Vermieter künftig eine Öl- oder Gasheizung einbauen, sollen sie aber an den Kohlendioxidkosten, Netzentgelten und Kosten für Biokraftstoffe zur Hälfte beteiligt werden. Zudem müssen ab 2029 neue Heizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetische Kraftstoffe betrieben werden. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden.
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