Bundesregierung setzt die BEG-Förderung vorübergehend aus

Das erinnert an den Januar 2022: Seit heute können Immobilieneigentümer keine Förderung für neue Heizungen oder sonstige Sanierungsmaßnahmen mehr beantragen. Bis zum 20. Juli komme es in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) „zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen“, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwochabend mit. Am 21. Juli treten neue Konditionen in Kraft, die der Haushaltsausschuss auf Vorlage von Katherina Reiche (CDU) abgesegnet hat. Diese sehen für neue Heizungen einen abschmelzenden Höchstbetrag von 28.000 Euro in der Grundförderung (30 % der Gesamtkosten) für die erste Wohneinheit vor, der ab der siebten Wohneinheit auf nur noch 8.000 Euro sinkt und ab dem 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um weitere 750 Euro. In der Effizienzhaussanierung wird der 5 %-ige Bonus für serielle Sanierungen ausgeweitet und auch für Nichtwohngebäude eingeführt. Der Worst-Performing-Buildings-Bonus, der den Förderzuschuss erhöht, wird besser damit kombinierbar sein. Die Ampel-Regierung hatte vor vier Jahren wegen fehlender Haushaltsmittel die BEG-Förderung über Nacht eingestellt.

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