Dobrindt konkretisiert Investitionsschutzgesetz für Wohnungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Eckpunkte zu dem von der Bundesregierung im Sommer angekündigten Gesetz gegen die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände auf Länderebene bekanntgegeben. Demnach soll die Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz – wie sie von Linken, Grünen und SPD in Berlin beabsichtigt wird – nur als letztes Mittel möglich sein, d.h. ihre zwingende Notwendigkeit muss nachvollziehbar nachgewiesen werden. So muss belegt werden, dass sämtliche anderen Instrumente zur Schaffung von Wohnraum und zur Entlastung des Wohnungsmarktes ausgeschöpft wurden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Entschädigungen auf Grundlage des Verkehrswertes erfolgen, der durch ein unabhängiges Wertgutachten zu ermitteln ist. Die Entschädigung muss unmittelbar und vollständig in Geld geleistet werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt Dobrindts Ankündigung. Das Investitionsschutzgesetz sende privaten Kapitalgebern das wichtige Signal, dass Eigentum weiterhin geschützt sei. Nun gelte es, die Eckpunkte zügig in ein rechtssicheres Gesetz zu überführen. Bei der Bundes-SPD gibt es allerdings Vorbehalte, ob ein Bundesgesetz wie vom CSU-Innenminister umrissen verfassungskonform wäre.
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