Gericht kippt bayerische Mietenstopp-Initiative
Die Bürgerinitiative „#6JahreMietenstopp“ ist mit ihrem Anliegen vorerst gescheitert, bayernweit eine Begrenzung der Wohnungsmieten durchzusetzen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte das Volksbegehren für unzulässig und verwies an den Bund. Vertragsrecht, auch das der Mietverträge, sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und das sei Bundesrecht, so das Urteil der Richter, das damit der Auffassung des bayerischen Innenministeriums folgt. Vertreter der Wohnungswirtschaft begrüßen das Urteil einhellig. Der IVD-Vorsitzende Jürgen Michael Schick sieht auch Parallelen zum Berliner Mietendeckel und fordert eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. In dieselbe Richtung geht Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Die Entscheidung aus München ist ein Warnschuss für alle, die meinen, sie könnten über Umwege das bundesweit geltende Mietrecht selbst verschärfen.“ Der Berliner Mieterverein hält dagegen, dass das Münchener Urteil noch keine Vorentscheidung für den Berliner Mietendeckel sei: „Trotz der heutigen Entscheidung bleiben wir optimistisch, dass der Berliner Mietendeckel Bestand behält“, wird der Vereinsvorsitzende Reiner Wild zitiert.
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