Tom Tailor erhält Staatshilfen – Bonita beantragt Schutzschirmverfahren

Die Marke Tom Tailor wird durch Staatshilfen gesichert. Wie die Tom Tailor Holding mitteilt, hat die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Bund-Länder-Bürgschaft für einen bis Ende September 2024 laufenden Betriebsmittelkredit über 100 Mio. Euro für den Teilkonzern Tom Tailor GmbH zugesagt. Der chinesische Mehrheitsaktionär Fosun International habe sich zudem bereit erklärt, die Laufzeit eines Darlehens von 28,5 Mio. Euro bis Ende Dezember 2024 zu verlängern. Eine für die Tochter Bonita beantragte Bürgschaft sei hingegen nicht zugesagt worden. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit als Folge der Covid-19-Pandemie hat Bonita daher ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Aufgrund der gruppeninternen Verpflichtungen gegenüber Bonita sei eine Insolvenz der Muttergesellschaft dadurch unausweichlich. Daher hat die Tom Tailor Holding beim Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die Tom Tailor GmbH bleibt von den Verfahren unberührt und kann ihr operatives Geschäft unverändert fortführen.

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