Restaurants dürfen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wieder öffnen

Vor der Bund-Länder-Konferenz zur weiteren Lockerung der Corona-Beschränkungen am Mittwoch haben Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen angekündigt, das Öffnungsverbot für Gaststätten und Restaurants weitgehend aufzuheben. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen gastronomische Betriebe ab dem 9. Mai unter strengen Auflagen wieder aufmachen. Pro Tisch sind maximal sechs Erwachsene erlaubt, es muss 1,5 m Abstand zu allen Personen an anderen Tischen gehalten werden. Alle Restaurants müssen ab 21 Uhr schließen. Das Personal in den Restaurants muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Reservierungspflicht besteht nicht, es wird aber dringend empfohlen, mit Namen und Anschrift zu reservieren, sodass bei Bedarf Infektionen besser nachverfolgt werden können. In Niedersachsen dürfen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten ab dem 11. Mai mit einer maximalen Auslastung von 50 % sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen. Es besteht eine Reservierungspflicht. Bars und Diskotheken bleiben in beiden Bundesländern bis auf Weiteres geschlossen.

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