Hallhuber flüchtet unter Schutzschirm

Hallhuber hat beim Amtsgericht München ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Christian Gerloff von der Kanzlei Gerloff Liebler bestellt, Generalbevollmächtigte sind Sven Tischendorf und Alexander Höpfner von der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte. Der Schritt sei notwendig gewesen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach den massiven Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise abzuwenden, teilt der Textilhändler mit. Man habe sich bewusst gegen Staatshilfen und die damit einhergehende Verschuldung entschieden. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll nun ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden. Die frühere Gerry-Weber-Tochter gehört seit Mitte 2019 mehrheitlich einem von Robus Capital Management verwalteten Fonds. Der Großteil der europaweit knapp 380 Stores und Verkaufsflächen ist aufgrund der Corona-Krise derzeit geschlossen.

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