Läden bis 800 m² Verkaufsfläche dürfen ab Montag wieder öffnen

Bund und Länder haben eine schrittweise Lockerung der Corona-Beschränkungen vereinbart. Vom 20. April an dürfen Geschäfte bis zu 800 m² Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen unter Einhaltung bestimmter Hygieneauflagen wieder öffnen. Großflächiger Einzelhandel, Fitness-Studios und die Gastronomie müssen bis mindestens 3. Mai geschlossen bleiben. Die Bürger sind außerdem dazu aufgerufen, weiterhin auf private Reisen und Besuche zu verzichten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Begrenzung auf kleinere Geschäfte als „Wettbewerbsverzerrungen“. Der ZIA hält die Wiedereröffnung des Einzelhandels für richtig, aber nicht richtig gemacht. Bei großen Einzelhandelsflächen könnten die Hygieneregeln meist besser eingehalten werden als in kleinen Geschäften. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigt sich enttäuscht über die ungleiche Behandlung von Einzelhandel und Gastgewerbe und fordert ein sofortiges Rettungspaket für die Branche, um „eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes und Massenarbeitslosigkeit“ zu verhindern.

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