Regierung will Bieterwettkämpfe bei privaten Verkäufen einschränken
Das Bundesjustizministerium will seinen Gesetzentwurf zur Maklerprovision erweitern und z. B. Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und Hausverkäufen mit Maklern stark einschränken. Dies sagte der Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, im Gespräch mit „Capital“. Es gehe nicht an, dass „ein Makler Interessenten in ein Bieterverfahren hineintreibt und sich das vom Käufer auch noch bezahlen lässt“. Im „Wohn- und Mietenpaket“ hatte die Bundesregierung angekündigt, dass Käufer von selbstgenutztem Wohnraum künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen. Und das auch nur dann, so Billen jetzt, wenn der Verkäufer nachweise, dass er seinen Anteil bereits überwiesen habe. Makler, die diese Vorgabe zu umgehen versuchten, riskierten ihren „Job und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe“. Engel-&-Völkers-Vorstand Kai Enders, der an dem Gespräch ebenfalls teilnahm, erwartet, dass infolge der Änderung die Provisionen im Schnitt nicht mehr bei 7 %, sondern eher bei 5 % liegen werden.
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