BVG-Urteil zu Mietpreisbremse beunruhigt Wohn-Aktionäre

Die Kurse der Wohnimmobilien-AGs sind nach dem gestern verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, spürbar gefallen. Da die 2015 eingeführte Mietpreisbremse in die Wohntitel schon längst eingepreist sein dürfte und ein anderer Urteilsspruch allgemein auch nicht erwartet worden war, ist die Reaktion auf die Karlsruher Entscheidung wohl so zu verstehen, dass die Anleger nun weitere regulatorische Belastungen für Wohnungsvermieter für wahrscheinlicher halten. Größtes Schreckgespenst ist der Berliner Mietendeckel, über den noch nicht endgültig entschieden ist, dessen Ankündigung vor einigen Monaten bereits zu Kursstürzen geführt hat.

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