Makler: Bundesrat entschäft Regelung zum Sachkundenachweis
Eine deutlich entschärfte Version des Gesetzentwurfs zum Sachkundenachweis für Makler hat am Freitag den Bundesrat passiert. Entfallen ist zum Beispiel der obligatorische Sachkundenachweis, den alle Mitarbeiter eines Maklers oder WEG-Verwalters hätten führen sollen. Geforderte Verschärfungen wie das Streichen der sogenannten Alte-Hasen-Regelung fanden keine Mehrheit. Das bedeutet, dass Makler mit mehr als sechs Jahren Berufserfahrung keinen Nachweis der Sachkunde erbringen müssen. Stattdessen wurde eine weitere Erleichterung für Makler in das Gesetz aufgenommen: Sie dürfen künftig sogar unselbständige Tätigkeit für die „Alte-Hasen-Regelung“ berücksichtigen. Durch eine Übergangsfrist erhalten alle Betroffenen mehr Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
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