Zulassungsregeln für Makler und Verwalter beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung von Zulassungsregeln für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungsverwalter beschlossen. Damit müssen Immobilienmakler künftig für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis einen Sachkundenachweis erbringen. Auch Wohneigentumsverwalter müssen künftig eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit beantragen. Außer einem Sachkundenachweis wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verlangt. Als „gute Nachricht für Verbraucher“ bezeichnete Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Regelung. Wohnungskäufer müssten auf „die Qualität der Dienstleistung und die erforderliche Sachkunde vertrauen können“.

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