Mietpreisbremse: Länder wollen Auskunft über Höhe der Vormiete
Die Länder Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollen über eine gemeinsame Bundesratsinitiative Änderungen bei den Rechtsvorschriften für die Mietpreisbremse erreichen, weil aus ihrer Sicht das Instrument noch nicht so wirkt wie geplant. So soll neu geregelt werden, dass Vermieter bei Neuvermietungen künftig die Höhe der Miete des bisherigen Mieters angeben müssen. Nach geltendem Recht darf der Vermieter bei Neuabschluss eines Mietvertrages eine Miete fordern, die höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, es sei denn, die Vormiete hat diese Grenze schon überschritten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Ansinnen: Die Bekanntgabe der Vormiete schaffe Transparenz, denn nur so könne der Mieter abschätzen, ob er erfolgversprechend gegen die möglicherweise überhöhte Mietpreisforderung des Vermieters vorgehen könne.
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