HOAI könnte zum Fall für den Europäischen Gerichtshof werden
Die Europäische Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) weiterhin einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Die Stellungnahme der Bundesregierung im bereits 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission nicht überzeugt. Der Bundesregierung wurde ein Ultimatum gestellt, sie hat zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Kommt die Bundesregierung der Beseitigung der Vertragsverletzung nicht nach, will die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Aus Sicht der Kommission behindert die HOAI sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Kammern und Verbände in Deutschland sehen in der HOAI dagegen ein Instrument des Verbraucherschutzes. Bereits im Jahr 2009 und 2013 gab es vor allem aufgrund des Drucks der EU HOAI-Novellen.
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