Wohnfläche: Kippt der BGH die 10-%-Regel?

Noch bevor der Gesetzgeber die Berechnung der Wohnfläche bei Wohnraummietverhältnissen neu regeln kann, läutet der Bundesgerichtshof (BGH) möglicherweise selbst den Paradigmenwechsel ein. Man erwäge, von der eigenen Rechtsprechung abzuweichen, so die Bundesrichter in einem eher ungewöhnlichen Hinweis auf ein Verfahren, das am 18. November verhandelt werden soll. Bislang gilt, dass bei einer Mieterhöhung oder bei der Nebenkostenabrechnung die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen ist, und nicht die tatsächliche Wohnfläche – sofern die Abweichung maximal 10 % beträgt. Diese Regel will das Justizministerium in seinem zweiten Gesetzespaket zum Mietrecht im Herbst ändern. Der BGH argumentiert nun selbst schon einmal, dass es im System der ortsüblichen Vergleichsmiete eigentlich auf die tatsächliche Wohnfläche ankommen müsste, denn sie stelle ja auf vergleichbare Wohnungen ab und ein solcher Vergleich könne sinnvollerweise nur anhand objektiver Kriterien vorgenommen werden.

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