Mietpreisbremse: Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung beschlossenen Mietrechtsnovellierungsgesetz auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag grundsätzlich zugestimmt, fordert aber einige Nachbesserungen. So halten die Abgeordneten die im Gesetzentwurf genannten Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten für nicht erforderlich. Die Länder könnten solche Gebiete auch ohne vorgegebene Kriterien festlegen. Weiterhin soll die Ausnahmeregelung für neu gebaute Wohnungen auf fünf Jahre begrenzt werden. Auch der sogenannte Mietwucherparagraf soll überarbeitet werden. Beim Bestellerprinzip sollten nach Ansicht der Abgeordneten einige bislang nicht berücksichtigte Sonderfälle geklärt werden. Der Bundesrat leitet den Beschluss zu den Nachbesserungen nun dem Bundestag zur Beratung vor.

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