IVD beabsichtigt Verfassungsklage gegen Bestellerprinzip
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) will gegen das geplante Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz Verfassungsbeschwerde erheben, sobald dieses in Kraft getreten ist. Dies meldet „Der Spiegel“. Der Verband hatte bereits Anfang letzter Woche mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach der Gesetzentwurf darauf hinausläuft, dass in der Praxis der Mieter nie als Besteller gilt und immer der Vermieter die Provision bei einer Wohnungsvermittlung zahlen muss. Schon ein im Juni veröffentlichtes Gutachten, das der Mainzer Staatsrechtslehrer Friedhelm Hufen im Auftrag des IVD erstellt hatte, bemängelte verfassungsrechtliche Defizite. Vor allem die Regelung, wonach der Makler nur dann eine Provision verlangen kann, wenn er im Auftrag des Wohnungssuchenden eine bestimmte Wohnung ermittelt und anbietet, sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit.
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