Kartellamt winkt Fusionspläne von Deutsche Wohnen und GSW durch
Aus Sicht des Bundeskartellamts darf die Deutsche Wohnen die GSW übernehmen. Die Behörde erteilte hierzu jetzt die Freigabe. Durch die Fusion würde eine Gesellschaft mit einem Portfolio von 150.000 Wohungen entstehen, hiervon rd. 105.000 in Berlin. Dies entspräche allerdings nur einem etwa fünfprozentigen Anteil am dortigen Mietwohnungsmarkt, sodass kartellrechtliche Einwände nicht zu erwarten waren. Spannender ist die Frage, ob alle GSW-Aktionäre vom Angebot, je 20 Anteilscheine gegen 51 Deutsche-Wohnen-Aktien zu tauschen, Gebrauch machen werden – je nach Kursentwicklung kann sich dieses festgelegte Tauschverhältnis als mehr oder weniger günstig erweisen.
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