IVG: Gericht genehmigt Antrag auf Schutzschirmverfahren

Das Amtsgericht Bonn hat den Antrag der IVG auf ein Schutzschirmverfahren genehmigt. Damit kann das Management des hochverschuldeten Immobilienunternehmens einen neuen Sanierungsversuch in Eigenverwaltung unternehmen, bekommt aber eine Aufsicht in der Person eines „Sachwalters“ zur Seite gestellt. Diese Rolle wird vorläufig der Düsseldorfer Restrukturierungsexperte und Rechtsanwalt Horst Piepenburg übernehmen.

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