IVG beantragt nun doch Schutzschirmverfahren

Erneute Wendung bei der IVG: Der Immobilienkonzern wird heute beim Amtsgericht Bonn ein Schutzschirmverfahren beantragen, um sich in Eigenverwaltung durch einen Insolvenzplan sanieren zu können. Der Antrag betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn. Sämtliche Tochtergesellschaften bleiben von dem Verfahren unberührt. Der Insolvenzantrag sei unausweichlich geworden, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten auch nach mehreren Verhandlungsrunden nicht auf ein Sanierungskonzept hätten verständigen können, heißt es. Damit gebe es keine positive Fortbestehensprognose mehr. Der Schritt überrascht, hatte die IVG doch vor einer Woche eine grundlegende Einigung mit den Vertretern der wesentlichen Gläubigergruppen verkündet.

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