Grundsteuer: Scholz prüft erstmal Verfassungskonformität seines Modells

Der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform wird „aller Voraussicht nach“ nicht mehr im April vom Kabinett verabschiedet. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“ unter Hinweis auf Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Minister Olaf Scholz (SPD) plane zudem eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern. Der Grund dafür seien Bedenken, dass sein Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz verstoße, berichtet das Blatt weiter. „Es kann nicht sein, dass nach monatelanger Hängepartie die entscheidende Vorfrage der Gesetzgebungskompetenz noch ungeklärt ist“, kritisiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Derweil erklärt die Bundesregierung, dass die Bewertung von 35 Mio. Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Grundsteuer auf Basis von Steuererklärungen erfolgen soll, „die weitgehend automationsgestützt erstellt werden“. Dies heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD. Der Personalbedarf bei den Behörden hänge dabei vom Grad der Automationsunterstützung „für die weiteren Hauptfeststellungszeitpunkte“ ab.

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