Union Investment will sich aus Ethik-Gründen von zwei Mietern trennen

Union Investment (UI) wendet seine Ausschlusskriterien für „verantwortliches Investieren“, die bisher für sein Wertpapiergeschäft gelten, nun auch bei Immobilienfonds an. Im ersten Schritt habe man das Geschäftsverhalten der Wertpapieremittenten unter seinen Transaktionspartnern und Mietern geprüft, teilt die Fondsgesellschaft mit. Diese machten 20 % der Gewerbemieter der Gruppe aus. Zwei Unternehmen erfüllten die Kriterien nicht, weshalb man die Mietverträge mit ihnen auslaufen lasse und dann neue Mieter finden wolle. Es gehe um 6.200 m² und damit nur einen minimalen Teil des UI-Gesamtbestands von 7,4 Mio. m². Um welche Mieter es sich handelt, sagt das Unternehmen nicht, die fraglichen Immobilien befänden sich außerhalb Deutschlands. In die Unternehmensstandards für Environmental Social Governance (ESG) sind unterschiedliche Regelwerke wie der UN Global Compact oder die BVI-Wohlverhaltensregeln eingeflossen. Zu den Ausschlusskriterien zählen die Missachtung von Menschenrechten, des Umweltschutzes, geltender Arbeitsstandards sowie direkte Geschäfte mit international geächteten Waffen.

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