Mietendeckel laut Ex-Verfassungsrichter keine Ländersache

Der geplante Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt ein vom GdW beauftragtes Gutachten, aus dem Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren. Autor ist Hans-Jürgen Papier, der von 2002 bis 2010 als Präsident des Bundesverfassungsgerichts amtierte. Er spricht in seinem Gutachten den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel ab. Soziales Mietrecht sei eine Sache des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für das der Bund zuständig ist. Die Berliner Landesregierung argumentierte bisher, dass seit der Föderalismusreform Angelegenheiten des Wohnungswesens Ländersache seien. Wohnungsmietrecht und Mietpreisrecht seien aber davon ausgenommen, schreibt Papier nun. Das Land Berlin plant, nach Baualtersklassen gestaffelt den Vermietern Höchstmieten vorzugeben und Mieterhöhungen für die nächsten Jahre zu verbieten.

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