Börsenklausel bei Grunderwerbsteuer dürfte kommen

Der Bundesrat will eine Börsenklausel in das künftige Grunderwerbsteuergesetz einbauen, die Bundesregierung zeigt sich in diesem Punkt nun kompromissbereit. Man stimme dem Änderungsantrag zu, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung auf den Länderantrag. Die Ausgestaltung bedürfe aber einer vertieften Prüfung. Mit der Börsenklausel soll vermieden werden, dass beim Handel von Gesellschaftsanteilen über die Börse Grunderwerbsteuer anfällt. Dieser Handel sei keine Form eines Steuersparmodells und sollte auch nicht zu einer Besteuerung führen, argumentierten die Länder. Heute wird im Parlament in erster Lesung über die Grunderwerbsteuerreform debattiert.

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