Deutsche Wohnen erhält wegen „Datenfriedhof“ Millionenstrafe

Die Deutsche Wohnen ist von der Berliner Datenschutzbeauftragten zu einer Zahlung von 14,5 Mio. Euro verdonnert worden. Das Bußgeld wurde mit der Begründung verhängt, dass das Unternehmen Mieterdaten unzulässig gespeichert habe. Es handele sich um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge. In Einzelfällen konnten teilweise jahrealte private Angaben eingesehen werden, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. „Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig“, so die Datenschutzbeauftragte. Angesichts eines Jahresumsatzes von über 1 Mrd. Euro wäre ein Bußgeld von 28 Mio. Euro möglich gewesen, dem Unternehmen wird aber zugute gehalten, erste Maßnahmen zur Bereinigung des Missstands ergriffen zu haben. Die Deutsche Wohnen kündigte an, den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen, und betonte, dass keine Mieterdaten an „unternehmensfremde Dritte“ gelangt seien.

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