Bauwirtschaft: Corona ist Höhere Gewalt

Kommen Bauunternehmen wegen der Corona-Pandemie in Verzug, können sie sich auf Höhere Gewalt berufen. Sie können damit Strafzahlungen wegen verspäteter Fertigstellung entgehen, wenn eine Prüfung einen Zusammenhang mit der Infektionswelle bestätigt. Dies geht aus einem Erlass des Bundesinnenministeriums hervor. Die Regelung gilt zunächst nur für Baustellen des Bundes. Nach Einschätzung von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, habe sie aber Pilotcharakter für die Länder und sogar für private Bauherren. Außerdem hat der Bund verdeutlicht, seine Baustellen trotz der Epidemie weiterlaufen zu lassen. Laut Pakleppa seien die meisten Baustellen noch in Betrieb, wenn auch personell gedrosselt.

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