Hamburger Gericht hält Schließung von Fitnessstudios für ungerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Hamburg hält die anhaltende Schließung von Fitness- und Sportstudios für eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu Gewerben wie Friseuren, Kosmetik- und Nagelstudios, die in Hamburg inzwischen wieder geöffnet sind. In diesem Punkt verstoße die Coronavirus-Eindämmungsverordnung „voraussichtlich“ gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, teilt das Gericht mit. Gegen die Entscheidung hat die Stadt Hamburg Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben, das in einer Zwischenverfügung bereits klargestellt hat, dass die Antragstellerin ihr Fitnessstudio vorerst nicht wieder öffnen darf.

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