Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz

Der Bundestag hat gestern das Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das die bisherige Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz zusammenfasst. Es soll ein einheitliches Anforderungssystem für die Errichtung neuer Gebäude etablieren, mit dem Ziel, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, den Energiebedarf durch baulichen Wärmeschutz zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Die darin enthaltene Innovationsklausel (§ 103) ist laut Wohnungsverband GdW ein „zentrales Element für das Gelingen der urbanen Energiewende“. Wichtige Punkte sind aus Sicht der Wohnungswirtschaft außerdem, dass lokale Photovoltaikanlagen gestärkt und Biogas aus dem Netz bei Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung oder Brennwerttechnik anrechenbar werden soll. Darüber hinaus begrüßt der GdW die Abschaffung des Photovoltaik-Deckels.

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